Veteranenvereinigung des Schweizerischen Unteroffiziersverbandes
(gegründet am 9. September 1945 in Luzern)
S A T Z U N G E N
In diesen Satzungen wird für Personenbezeichnungen vereinfachend nur die männliche Form verwendet.
1. Grundlagen
Diese Satzungen basieren auf Art. 3.6.1, 3.6.2 und 7.1 der Zentralstatuten des Schweizerischen Unteroffiziersverbandes [SUOV] vom 5. Mai 2007, wonach der SUOV seine Veteranen in einer Veteranenvereinigung mit eigenen Satzungen zusammenfasst. Diese Vereinigung nennt sich „Veteranenvereinigung des Schweizerischen Unteroffiziersverbandes“ oder „Veteranenvereinigung SUOV“ [abgekürzt “W SUOV“] und hat ihren Sitz am jeweiligen Vorort.
2. Aufgaben
Die Veteranenvereinigung SUOV hat die Aufgabe, die Verbundenheit der Veteranen untereinander und zum SUOV zu fördern und im Wandel der Zeiten die dauernden Werte der Tradition zu hüten und weiterzugeben. Sie unterstützt den SUOV in der Erfüllung von Zweck und Aufgaben. Sie kann Vernehmlassungen durchführen und Empfehlungen abgeben.
3. Veteranentagung SUOV
Die Veteranenvereinigung SUOV veranstaltet alljährlich eine Veteranentagung SUOV als kameradschaftliches Treffen der Veteranen aus allen Sektionen. Die weit zurückreichende Tradition und die Bedeutung des SUOV nach innen und aussen kann so durch die Kameraden und Freunde zum Ausdruck gebracht werden. Entsprechend dieser Zielsetzungen sind diese Veteranentagungen so zu gestalten, dass das Ideelle und die Pflege der Kameradschaft im Vordergrund stehen. Eine Totengedenkfeier, die Ehrung der Ehrenveteranen und ein den Zielsetzungen des SUOV angepasstes Referat einer bedeutenden Persönlichkeit sollen jeweils die Kernpunkte der Veranstaltung bilden.
Die Veteranentagung ist mit sinnvollem Abstand nach der Delegiertenversammlung des SUOV in der Regel im zweiten oder dritten Quartal des Jahres durchzuführen. Der Tagungsort ist spätestens an der vorangehenden Tagung zu bestimmen. Diese Veteranentagung hat rechtzeitig ein Organisationskomitee [OK] zu bilden, die Chargen der Zentralobmannschaft zu melden sowie mit dieser den Tagungsverlauf, den Referenten, das Thema und die Kosten der Teilnehmerkarte abzusprechen. Letztere sind selbsttragend zu gestalten und so günstig zu halten, dass viele Teilnehmer erwartet werden dürfen. Die Zentralobmannschaft erstellt ein Pflichtenheft für das OK. Das OK ist der Zentralobmannschaft gegenüber für die Erfüllung des Auftrags verantwortlich und verfasst einen Schlussbericht. Wenn Schweizerische Unteroffizierstage [SUT] stattfinden, ist die Veteranentagung im Rahmen der SUT zu organisieren.
Bei Abstimmungen an Veteranentagungen entscheidet das relative Mehr mit Ausnahme der Auflösung (Art. 9). Bei Stimmengleichheit entscheidet der Zentralobmann.
4. Mitgliedschaft
Mitglieder der Sektionen des SUOV werden auf Beginn des Jahres, in welchem sie das 60. Altersjahr vollenden, zu Veteranen des SUOV ernannt und erhalten das Veteranenabzeichen des SUOV, das von den Sektionen überreicht und bezahlt wird. Die Veteranen bleiben Mitglieder ihrer Sektionen und behalten die Rechte und Pflichten gemäss den Sektions- und Zentralstatuten. Die Veteranen werden automatisch in den Bestand der Veteranenvereinigung SUOV aufgenommen.
Veteranen, die das 70. Altersjahr erreicht und während mindestens 20 Jahren einer oder mehreren Sektionen des SUOV angehört haben, können auf Antrag der Sektionen (bzw. deren Veteranenvereinigung, Alte Garde, usw.) zu Ehrenveteranen ernannt werden. Diese erhalten das Ehrenveteranenabzeichen des SUOV, das vom Antragsteller überreicht und bezahlt wird. Im Rahmen der Veteranentagung SUOV werden die Ehrenveteranen besonders geehrt.
5. Veteranenvereinigungen in den Sektionen
Die Veteranenvereinigungen in den Sektionen (Alte Garde, Veteranengarde, Veteranengruppe usw.) haben den Zweck, die Veteranen der Sektionen zusammenzufassen, um den Kontakt der Veteranen untereinander und mit der Sektion lebendig zu erhalten sowie diese mit Rat und Tat bei der Erfüllung der Aufgaben zu unterstützen und ihr die Obliegenheiten abzunehmen, welche die Veteranen betreffen. Die Veteranenvereinigungen der Sektionen können sich Satzungen geben. Es steht ihnen frei, auch die Sektions-Veteranen usw. (Art. 3.6 der Zentralstatuten) aufzunehmen.
Sektionen, die noch keine Veteranenvereinigung aufweisen, wird empfohlen, eine solche zu bilden, sobald sie über genügend Veteranen verfügen. Wo keine Veteranenvereinigung möglich ist, wird empfohlen, mindestens einen Verantwortlichen für die Veteranenangelegenheiten zu bestimmen.
Die Obmänner der Veteranenvereinigungen sind Ansprechpartner für die Zentralobmannschaft der Veteranenvereinigung SUOV. Alle Zirkulare gehen auch an die Sektionspräsidenten.
6. Zentralobmannschaft ~ Vorort
Die Veteranentagung bestimmt die Veteranenvereinigung einer Sektion als Vorort zur Bildung der Zentralobmannschaft. Dabei ist unter den Sprachregionen angemessen abzuwechseln. Der Zentralobmann wird namentlich gewählt. Zudem werden drei bis fünf weitere Mitglieder bestimmt. Die Zentralobmannschaft konstituiert sich selber, dabei sind Vizezentralobmann, Sekretär, Kassier und Fähnrich zu bezeichnen. Zentralobmann oder Vizezentralobmann können nicht als Kassier amten. Chargenverteilung und Mutationen sind den Veteranengruppen in geeigneter Weise bekannt zu geben. Mit Ausnahme des Zentralobmanns kann sich die Zentralobmannschaft bei Mutationen innerhalb der Amtsdauer selber ergänzen. Eine allfällige Ersatzwahl des Zentralobmanns hat an der nächsten Veteranentagung stattzufinden.
Die Wahl des Zentralobmanns und des Vorortes erfolgt anlässlich der Veteranentagung, welche mit der SUT zusammenfällt, für eine Amtsdauer entsprechend der Arbeitsperiode des SUOV (in der Regel 5 Jahre bis zur nächsten SUT). Bei Verschiebung der SUT oder wenn diese ausfällt, wird die Amtsdauer dem Zentralvorstand des SUOV angepasst. In diesen Fällen ist die Wahl des Vorortes an der Veteranentagung durchzuführen, welche vor der Delegiertenversammlung SUOV stattfindet, an der die Amtsdauer des Zentralvorstandes des SUOV abläuft.
Die Ausschreibung für die Bewerbung um den Vorort hat ein Jahr vor Ende der Amtsdauer zu erfolgen. Der neugewählte Vorort hat innert zwei Monaten nach der Wahl die Geschäfte zu übernehmen.
Die Zentralobmannschaft ist das leitende Organ der Veteranenvereinigung SUOV und vertritt diese nach innen und aussen. Sie vertritt die Interessen und Anliegen der Veteranen insgesamt. Sie koordiniert Anlässe und Aktionen mit dem Zentralvorstand so, dass der SUOV als Gesamtheit auftritt. Im SUOV-Zentralvorstand ist sie durch den Zentralobmann vertreten und hat an der Delegiertenversammlung SUOV zwei Stimmen (Art. 6.1 und 6.5 der Zentralstatuten SUOV).
Die Zentralobmannschaft bearbeitet die administrativen Belange der Veteranen im SUOV, wie Anmeldungen für Veteranen und Ehrenveteranen, Erstellung von Dokumenten und Versand der Veteranen- und Ehrenveteranenabzeichen.
7. Finanzielles
Die Veteranenvereinigung SUOV führt eine Kasse für die Begleichung des Aufwandes für Administration und Delegationen. Der Erlös vom Verkauf der Veteranen- und Ehrenveteranenabzeichen, der Zinsen und der freiwilligen Beiträge speist diese Kasse. Die Rechnung wird jeweils auf Jahresende abgeschlossen und ist vom OK der nachfolgenden Veteranentagung zu revidieren und von dieser zu genehmigen.
8. Fahne ~ Abzeichen
Die Symbole der Zusammengehörigkeit der Veteranen des SUOV sind:
das Veteranen- und das Ehrenveteranenabzeichen. Dieses zu tragen ist Ehrensache.die Fahne der Veteranenvereinigung SUOV. Über deren Einsatz erlässt die Zentralobmannschaft ein spezielles Reglement.
9. Allgemeine Bestimmungen
Verbindlichkeiten:
die Veteranen, Ehrenveteranen, Veteranengruppen und Sektionen haben gegenüber der Veteranenvereinigung SUOV keine finanziellen Verpflichtungen.für Verbindlichkeiten der Veteranenvereinigung SUOV haften nur deren Mittel. Jede Haftbarkeit der Organe und der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Die Akten der Veteranenvereinigung sind, soweit sie nicht für die laufenden Geschäfte benötigt werden, zu ordnen und im Archiv des SUOV zu deponieren.
In allen Punkten, welche in diesen Satzungen nicht speziell geregelt sind, gelten die Zentralstatuten des SUOV sinngemäss.
Über Änderungen dieser Satzungen entscheidet die Veteranentagung unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Zentralvorstand SUOV.
Für die Auslegung der Satzungen gilt die deutschsprachige Fassung als Urtext.
Die Auflösung der Veteranenvereinigung SUOV kann nur mit absolutem Mehr durch die Veteranentagung beschlossen und muss von der Delegiertenversammlung des SUOV genehmigt werden (Art. 14 der Zentralstatuten). Das Vermögen der VV SUOV wird anteilmässig den Sektionen mit einer Veteranenvereinigung bzw. Alten Garden usw. zurückerstattet.
10. Annahme und Inkraftsetzung
Vorliegende Satzungen wurden an der Veteranentagung SUOV vom 14.6.2008 in Witzwil/Ins angenommen und treten sofort nach Genehmigung durch den Zentralvorstand SUOV in Kraft. Sie ersetzen die Satzungen vom 1.7.2000 und heben alle widersprüchlichen Reglementierungen und Beschlüsse auf.
Erlach, 14.6.2008
VETERANENVEREINIGUNG SUOV
Der Zentralobmann:Peter Rolf Hubacher, Oberstlt
Der Sekretär:HansrudolfKurth, Hptm
Genehmigt: SCHWEIZERISCHER UNTEROFFIZIERSVERBAND (SUOV)
Der Zentralpräsident: Rolf Homberger, Gf
Mendrisio, 14.6.2008